Finanzbuchhaltung und GoBD brauchen Know How.
Unternehmer sind regelmäßig mit Buchhaltung, Bilanzierung sowie dem Kürzel „GoBD“ konfrontiert. Die Buchstaben stehen für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Nach den GoBD muss die elektronische Buchführung nachvollziehbar, nachprüfbar, zutreffend, klar, zeitnah, fortlaufend und unveränderbar sein.
Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen für die Führung von Büchern und Aufzeichnungen sind im Handelsgesetzbuch festgelegt. Die GoBD sind als ergänzendes „ungeschriebenes Recht“ zu betrachten und sollten eingehalten werden. Denn spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung kommt es auf diese an.
Beratung
Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung und hinsichtlich der ordnungsgemäßen Einhaltung der GoBD.
Übernahme
Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte.
Erstellung
Wir erstellen Ihre Jahresabschlüsse einschließlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Einnahmen-Überschussrechnung.
Beurteilung
Wir bereiten Ihre Jahresabschlüsse für eine steuerliche Beurteilung und der Erarbeitung von Strategien hinsichtlich der Liquiditäts- und Steuerplanung vor.