Rechtsformwechsel - Maßgeschneidert und zukunftsorientiert.
Die Gründe für einen Rechtsformwechsel sind sehr vielfältig. In vielen Fällen spielen steuerliche Erwägungen eine Rolle. In steuerlicher Hinsicht geht es dabei regelmäßig um die Erzielung künftiger Vorteile.
Neben steuerlichen Motiven spielt die Erschließung neuer Finanzierungsquellen eine erhebliche Rolle. Als Beispiel kann der Wechsel vom Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft mit dem Ziel der Verbesserung der Kreditwürdigkeit genannt werden. Der Wechsel in eine Aktiengesellschaft ist wiederum eine notwendige Vorbereitung für die Platzierung von Unternehmensanteilen an der Börse. Weitere Motive für einen Rechtsformwechsel sind schließlich eine erwünschte Haftungsbegrenzung oder eine Vorbereitung auf eine Generationennachfolge.
Wahl der Rechtsform
Die Wahl der Rechtsform ist für ein Unternehmen entscheidend und sollte von der Gründung an mit Experten besprochen werden.
Überprüfung
Eine Überprüfung der Rechtsform im Verlauf der Existenz eines Unternehmens kann geboten sein, weil sich die Rahmenbedingungen ständig verändern.
Steuerplanung
Ist die zunächst gewählte Rechtsform steuerlich nicht mehr zweckmäßig, kann ein Rechtsformwechsel angezeigt sein.
Beurteilung
Bei der Beurteilung über die Frage eines Rechtsformwechsels spielen neben steuerlichen Gründen auch Fragen der Haftung und der Kreditwürdigkeit eine große Rolle, in denen wir Sie als Experten beraten.
Vertretung
Auch bei einem Rechtsformwechsel vertreten wir Sie vor der Steuerbehörde in allen relevanten Belangen.
Beratung
Durch kompetente Beratung kann der Formwechsel zu einer technisch unkomplizierten Umstrukturierungsmaßnahme werden, die in der Praxis kaum Schwierigkeiten bereitet.