E-Rechnung: Weniger kompliziert, als viele denken

von A&P Steuerberatung

Ein häufiger Irrtum betrifft den Rechnungseingang: E-Rechnungen müssen zwar bereits seit 2025 empfangen werden können, hierfür reich aber ein E-Mail-Postfach vollkommen aus.

Nächste Stufe der E-Rechnung steht bevor. Doch gerade kleinere Unternehmen haben häufig noch bis Anfang 2028 Zeit für die Umstellung der Rechnungserstellung: Die verschärfte Ausstellungspflicht ab 1. Januar 2027 betrifft zunächst Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro.

Für Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist die Regelung noch einfacher: Sie sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ausgenommen.

Für die E-Rechnung gibt es inzwischen unzählige Lösungen. Entscheidend ist, welche davon am besten zu den eigenen Abläufen passt. Auch wir bieten unseren Mandanten eine entsprechende Softwarelösung an und unterstützen bei der Umsetzung.

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